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Aus unserem Pflichtteil-Blog
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.
Pflichtteil-Konstellation Zweite Ehe
Ist der Erblasser nach einer Scheidung oder als Witwer in zweiter Ehe verheiratet. Dann will er meist, dass sein aktueller Ehegatte möglichst viel von seinem Vermögen bekommt.
Kinder aus früheren Ehen sollen dann häufig nach dem Erblasserwillen so geringe Ansprüche wie möglich haben.
In der Pflichtteil-Konstellation „Zweite Ehe“ werden oft
Pflichtteil-Konstellation Ehegattentestament
Oftmals errichten Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament) und setzen sich darin gegenseitig als Alleinerben ein.
Häufig bestimmen sie zugleich, wer nach dem Tod des Zweitversterbenden Erbe werden soll. Man spricht bei einem solchen Ehegattentestament auch von einem „Berliner Testament“.