Erhält ein adoptiertes Kind den vollen Pflichtteil?

Ja, ein adoptiertes Kind wird wie ein leibliches Kind der verstorbenen Person behandelt und kann den vollen Pflichtteil erhalten.

Das Pflichtteilsrecht unterscheidet hier nicht. Wurde ein Kind durch Adoption als Kind angenommen, hat es die gleichen Rechte wie die sonstige Kinder.

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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.

Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.

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