Kümmert sich das Nachlassgericht um die Auszahlung des Pflichtteils?

Nein. Das Nachlassgericht ist nicht für Pflichtteilsansprüche zuständig.
Es informiert den Pflichtteilsberechtigten zwar meist mit einem Merkblatt noch über seine Pflichtteilsberechtigung, jedoch kümmert sich das Nachlassgericht nicht um die Auszahlung des Pflichtteils.

Das Nachlassgericht ermittelt und bewertet nicht den pflichtteilsrelevanten Nachlassbestand.
Es berechnet auch nicht die Höhe der Pflichtteilsforderungen.
Das Nachlassgericht erteilt keine rechtliche Beratung darüber, wie Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben durchzusetzen sind, da dies nicht in den Aufgabenkreis des Nachlassgerichts fällt.

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