Was ist der Unterschied zwischen einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament und einem "einfachen" Testament?

Grundsätzlich muss ein einfaches, privatschriftliches Testament von dem Erblasser persönlich, von Hand geschrieben (also nicht mit Schreibmaschine oder PC!) und unterschrieben werden.
Nur dann liegt ein formgültiges wirksames Testament vor.

Für Ehegatten gibt es eine Ausnahme von dieser Formvorschrift:
es reicht aus, wenn einer der Ehegatten von Hand den gemeinsamen letzten Willen niederschriebt und dieses gemeinschaftliche Testament dann von beiden Ehegatten unterschrieben wird.

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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

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In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.

Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.

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