Hat ein Pflichtteilsberechtigter, der enterbt wurde, trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil?

Ja, ein enterbter Pflichtteilsberechtigter hat trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil.
Genau das ist der klassische Pflichtteilsfall!

Wenn eine Person enterbt wurde, bedeutet dies nur, dass sie nicht Erbe werden soll.

Wenn sie zu dem Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört, dann steht ihr – gerade aufgrund der Enterbung – ihr gesetzlicher Pflichtteil zu.

Sie wurden enterbt?

Wir setzen Ihren Pflichtteil durch.​

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Tel. 0821 / 50855900

Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.

Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.

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