Wird der Pflichtteilsberechtigte Erbe?
Nein, der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Erbe.
Der Pflichtteilsberechtigte hat lediglich einen Geldzahlungsanspruch in Höhe des Pflichtteilswertes gegen den Erben bzw. die Miterben.
Dem Pflichtteilsberechtigten steht also weder ein Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände zu, noch kann er auf die Verwertung des Nachlasses Einfluss nehmen.
Umgekehrt ist es allerdings möglich, dass einem Erbe zusätzlich Pflichtteilsansprüche zustehen. Beispielsweise wenn ihm ein Erbteil zugewandt wurde, der unter seiner Pflichtteilsquote liegt.
In einem solchen Fall spricht man von einem „pflichtteilsberechtigten Erben“.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.