Kann einer Person, die Erbe geworden ist, dennoch ein Pflichtteilsanspruch zustehen?
Pflichtteilsanspruch trotz Erbe? – Ja, das ist möglich!
Sämtliche Regeln des Pflichtteilsrechts sorgen dafür, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht mit einem zu kleinen Erbe abgespeist werden kann.
Erbe plus Zusatzpflichtteil
Falls eine Person als Erbe eingesetzt wurde und der ihr zugewendete Erbteil niedriger ist als der ihr zustehende Pflichtteil, dann hat diese Person einen Anspruch auf den so genannten Zusatzpflichtteil.
Der Wert des Zusatzpflichtteils ist die Differenz zwischen dem Wert des zugewendeten Erbteils und dem Wert des Pflichtteils.
Ein Erbe kann daher neben seinem Erbteil noch Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil haben.
Erbe plus Pflichtteilsergänzungsansprüche
Bei lebzeitig erfolgten Schenkungen des Verstorbenen sind außerdem Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen.
Einem Erben können folglich neben seinem Erbteil Pflichtteilsergänzungsansprüche zustehen.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.