Welche Abfindung ist für einen Pflichtteilsverzicht angemessen?
Die Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht sollte sich an der zu erwartenden Pflichtteilsforderung orientieren.
Um abschätzen zu können, ob eine ihm angebotene Abfindung der Höhe nach angemessen ist, sollte der Pflichtteilsberechtigte darauf bestehen, bereits jetzt die Auskünfte von dem Erblasser zu erhalten, die ihm nach Eintritt des Erbfalls zum Zwecke der Bezifferung der Pflichtteilsforderung zustünden.
Ohne derartige Informationen sollte ein Pflichtteilsverzicht nicht unterzeichnet werden.
Der Pflichtteilsberechtigte sollte genau wissen, worauf bzw. auf wie viel er verzichtet!
Erst wenn er weiß, auf wie viel er verzichtet, kann er die Entscheidung treffen, ob er eine ihm angebotene Abfindung für angemessen erachtet.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.