Kann man trotz Pflichtteilsverzicht Erbe werden?
Ja, man kann trotz Pflichtteilsverzicht Erbe werden.
Ein Pflichtteilsverzicht ist nur eine Beschränkung des Pflichtteilsrechts. Er lässt das gesetzliche Erbrecht des Verzichtenden unberührt.
Hinterlässt der Verstorbene kein Testament und keinen Erbvertrag, dann kann der Pflichtteilsberechtigte über die gesetzliche Erbfolge auch dann Erbe werden, wenn er zu Lebzeiten des Erblassers einen notariellen Pflichtteilsverzicht unterzeichnet hat.
Es ist auch möglich, dass der Verstorbene dem Pflichtteilsberechtigten trotz Pflichtteilsverzicht ein Vermächtnis oder einen Erbteil durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) zuwendet.
Durch einen Pflichtteilsverzicht ist der Erblasser selbst nicht gebunden, er kann den Verzichtenden sogar zum Alleinerben einsetzen.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
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