Wie wird bei der Pflichtteilsberechnung ein gemeinsames Girokonto eines Ehepaares beim Tod eines Ehegatten berücksichtigt?
Ein gemeinsames Girokonto eines Ehepaares fällt beim Tod eines Ehegatten in der Regel hälftig in den Nachlass.
Damit wird in der Pflichtteilsberechnung das hälftige Kontoguthaben berücksichtigt.
Sind beide Ehegatten Inhaber eines Girokontos, besteht die rechtliche Vermutung, dass beiden Ehepartnern jeweils zur Hälfte das Kontoguthaben gehört.
Diese Vermutung gilt nicht, wenn ein Ehegatte nur eine Verfügungsvollmacht über das Konto des anderen Ehegatten hat.
Außerdem ist es möglich, dass zwischen Ehegatten eine von der rechtlichen Vermutung abweichende Regelung getroffen wurde. Derjenige, der eine solche behauptet, hat sie jedoch zu beweisen.
Bei der Pflichtteilsberechnung ist damit nur der dem Verstorbenen gehörende Anteil am Kontoguthaben zu berücksichtigen.
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