Wer trägt die Kosten des Wertgutachtens? Erben oder Pflichtteilsberechtigte?

Die Kosten des Wertgutachtens fallen zu Lasten des Nachlasses, das heißt sie sind von dem/den Erben aus dem Nachlass zu bezahlen.

ABER:
Die Kosten des Gutachtens sind zugleich Nachlassverbindlichkeiten, die im Rahmen der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden müssen.
Letztlich trägt damit indirekt auch der Pflichtteilsberechtigte einen Teil der Kosten mit – nämlich den seiner Pflichtteilsquote entsprechenden Anteil an den Kosten des Gutachtens.

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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.

Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.

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