Was passiert, wenn der Pflichtteilsberechtigte zu viel verlangt?
Wenn der Pflichtteilsberechtigte zu viel verlangt, indem er seine Pflichtteilsansprüche zu hoch beziffert, läuft er Gefahr, in einem folgenden Rechtsstreit teilweise zu unterliegen. Dann hätte er anteilsmäßig Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Anwaltskosten (des eigenen und des gegnerischen Anwalts) zu tragen.
Deshalb ist stets eine gewissenhafte, ins Detail gehende Vorgehensweise bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen geboten.
Blindes Taktieren und der unreflektierte Versuch „hoch einzusteigen“ können dem Pflichtteilsberechtigten teuer zu stehen kommen!
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.