Was ist der Unterschied zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Dieser Unterschied hat auch Auswirkung auf das Pflichtteilsrecht.
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Zwei Personen gleichen Geschlechts können eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) begründen.
Diese Rechtsform gibt es also nur für lesbische oder schwule Paare.
Durch eine entsprechende Erklärung vor der jeweils zuständigen Behörde werden sie zu Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartnern.
Eine solche Verbindung hat eheähnliche Rechtsfolgen.
Eingetragene Lebenspartner sind – wie Ehegatten – gegenseitig pflichtteilsberechtigt.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft spricht man, wenn Mann und Frau zusammen leben ohne verheiratet zu sein.
Sie sind gegenseitig nicht pflichtteilsberechtigt.
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Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
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