Kann der Pflichtteil übertragen werden?
Ja, grundsätzlich kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil übertragen und zwar an jede beliebige Person.
Ebenso sind die mit dem Pflichtteilsanspruch verbundenen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche abtretbar.
Sie wurden enterbt?
Wir setzen Ihren Pflichtteil durch.
- Online-Formular ausfüllen
- Testament beifügen
- Angebot erhalten
Sie haben Fragen? – Rufen Sie uns gerne an.
Tel. 0821 / 50855900
Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
02.01.2023
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.