Kann der Pflichtteilsanspruch vererbt werden?
Ob der Pflichtteilsanspruch vererbt werden kann, spielt dann eine Rolle, wenn der Pflichtteilsberechtigte seinerseits verstirbt bevor er seinen Pflichtteil durchgesetzt hat.
Stirbt der Pflichtteilsberechtigte nach dem Erblasser, aber noch bevor er seine Pflichtteilsforderung geltend gemacht bzw. ausgezahlt bekommen hat, dann geht die Pflichtteilsforderung auf seine eigenen Erben über. Sein Pflichtteilsanspruch wird also vererbt.
Der mögliche Eintritt einer Verjährung bleibt durch den Tod des Pflichtteilsberechtigten unberührt.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.