Kann der Erblasser bestimmen, dass der Pflichtteilsanspruch von der Erfüllung einer Bedingung abhängen soll?
Nein, der Erblasser kann nicht bestimmen, dass der Pflichtteilsanspruch von der Erfüllung einer Bedingung abhängen soll.
Eine solche Bestimmung des Verstorbenen ist unwirksam.
Der Pflichtteil ist nicht beschränkbar.
Genauso wenig kann der Erblasser Pflichtteilsansprüche dadurch beeinträchtigen, dass er den Wert von Nachlassgegenständen festsetzt.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
02.01.2023
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.