Ergebnis des Pflichtteilrechners:
Im Regelfall sind Sie nicht pflichtteilsberechtigt, da Ihr verstorbenes Kind eigene Abkömmlinge hinterlassen hat und diese in der Erbfolge grundsätzlich vorgehen.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen ein Elternteil pflichtteilsberechtigt sein kann, obwohl sein verstorbenes Kind eigene Abkömmlinge hinterlassen hat.
Sie wurden enterbt?
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