Ergebnis des Pflichtteilrechners:
Im Regelfall sind Sie nicht pflichtteilsberechtigt, da Ihr Elternteil lebt und dieser als Kind der verstorbenen Person in der Erbfolge vorgeht.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen ein Enkelkind pflichtteilsberechtigt sein kann, obwohl sein Elternteil noch lebt.
Sie wurden enterbt?
Wir setzen Ihren Pflichtteil durch.
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