Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil?
Der gesetzliche Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Wie hoch der gesetzliche Erbteil ist, bestimmt sich wiederum nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und ist abhängig von der jeweiligen Familienkonstellation (Familienstand und Güterstand des Verstorbenen, vorhandene Verwandte).
Hier sind zahlreiche Fallvarianten denkbar.
Für die häufigsten Fälle können Sie die prozentuale Höhe des Pflichtteils mit unserem kostenlosen Pflichtteilrechner berechnen!
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.