Was ist der Unterschied zwischen der Einbenennung eines Kindes und der Adoption eines Kindes?
Der Unterschied zwischen Einbenennung und Adoption eines Kindes ist für den Pflichtteil erheblich.
Adoption
Eine Adoption (Annahme als Kind) bewirkt, dass das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes des Adoptierenden erlangt.
Adoptierte Kinder sind gegenüber ihren Adoptiveltern grundsätzlich pflichtteilsberechtigt.
Einbenennung
Die Einbenennung verleiht dem Kind keine rechtliche Stellung, sondern nur einen neuen Familiennamen.
Wurde ein Kind nur einbenannt, ist es gegenüber dem Stiefelternteil nicht pflichtteilsberechtigt.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.