Kümmert sich das Nachlassgericht um die Auszahlung des Pflichtteils?
Nein. Das Nachlassgericht ist nicht für Pflichtteilsansprüche zuständig.
Es informiert den Pflichtteilsberechtigten zwar meist mit einem Merkblatt noch über seine Pflichtteilsberechtigung, jedoch kümmert sich das Nachlassgericht nicht um die Auszahlung des Pflichtteils.
Das Nachlassgericht ermittelt und bewertet nicht den pflichtteilsrelevanten Nachlassbestand.
Es berechnet auch nicht die Höhe der Pflichtteilsforderungen.
Das Nachlassgericht erteilt keine rechtliche Beratung darüber, wie Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben durchzusetzen sind, da dies nicht in den Aufgabenkreis des Nachlassgerichts fällt.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.