Kann der Pflichtteilsberechtigte einfach den Pflichtteil vom Erben verlangen ohne eine konkrete Summe zu nennen?
Ohne eine konkrete Summe geht es letzten Endes nicht. Der Pflichtteilsberechtigte muss seine Pflichtteilsforderung exakt in Euro beziffern!
Um sich die für die Pflichtteilsberechnung notwendigen Informationen über den Nachlass zu beschaffen, stehen dem Pflichtteilsberechtigten Auskunfts- und Wertermittlungsnasprüche gegen den Erben zu.
Am besten macht der Pflichtteilsberechtigte seine Pflichtteilsansprüche mit einer auf den Einzelfall abgestimmten pflichtteilsrechtlichen Stufenmahnung geltend. Hierbei wird vom Erben gestuft Auskunft, Wertermittlung und Zahlung verlangt.
Eine richtige Stufenmahnung ermöglicht, dass der Erbe schon vor einer Bezifferung der Pflichtteilsforderung mit deren Zahlung in Verzug geraten kann und Verzugszinsen zu zahlen hat.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.