Wie hoch sind die Verzugszinsen bei Pflichtteilsansprüchen?
Die allgemeinen Verzugsregeln gelten auch bei Pflichtteilsansprüchen.
Gemäß § 288 BGB beträgt die Mindesthöhe der Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der aktuelle Basiszinssatz (gültig seit 01.07.2024) beträgt 3,37 %.
Demnach belaufen sich die Verzugszinsen auf Pflichtteilsforderungen seit dem 1. Juli 2024 auf: 8,37 %.
Kann der Pflichtteilsberechtigte einen höheren Verzugsschaden nachweisen, z.B. weil er selbst ein Darlehen mit höherem Zinssatz in Anspruch nimmt, sind die entsprechend höheren Zinsen zu berücksichtigen.
Lesen Sie hier, welche Vorteile eine Stufenmahnung bei Verzugzinsen bringt.
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Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
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