Was ist eine Stufenmahnung?
Am besten wird der Pflichtteil in Form einer Stufenmahnung geltend gemacht.
Mit ihr macht der Pflichtteilsberechtigte Ansprüche auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Wertermittlung und Zahlung in zeitlich abgestufter Form geltend.
Der Inhalt dieser speziellen Form der Mahnung entspricht dem einer Stufenklage im Pflichtteilsprozess.
Welchen Vorteil bringt die Stufenmahnung?
Verzugszinsen können grundsätzlich nur beansprucht werden, wenn beim Schuldner eine konkrete Zahlung angemahnt wurde.
Dem Pflichtteilsberechtigten ist es jedoch in der Regel nicht sofort möglich, seinen Pflichtteil zu berechnen, weil er dazu zunächst Informationen braucht. Hierfür stehen ihm Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche zu Verfügung.
Verschleppt der Erbe allerdings die Erteilung der Auskunft oder der Wertermittlung, dauert es unter Umständen sehr lange bis der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil als Eurobetrag beziffern, anmahnen und dadurch Verzugszinsen auslösen kann.
Wurde der Pflichtteil jedoch mit einer richtigen Stufenmahnung eingefordert, kann der Pflichtteilsberechtigte schon früher Verzugszinsen verlangen!
Allein mit einer Stufenmahnung gelingt es dem Pflichtteilsberechtigten frühzeitig, ohne genaue Bezifferung der Pflichtteilshöhe den/die Erben unter Zugzwang zu setzen.
Der Erbe muss dann nämlich selbst den Bestand und Wert des Nachlasses unverzüglich feststellen, um die Höhe des Pflichtteilsanspruchs zu ermitteln und zu zahlen. Ab dem Zeitpunkt einer schuldhaften Verzögerung bewirkt die Stufenmahnung, dass der Erbe auf die Pflichtteilsansprüche Verzugszinsen zu bezahlen hat.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.