Welche Vorteile bietet ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Ein notarielles Nachlassverzeichnis wird direkt von einem Notar aufgenommen. Dieser belehrt den/die Erben über ihre Wahrheitspflicht.
Der Notar darf sich nicht darauf beschränken, allein die Angaben der Erben zu übernehmen. Er muss den Nachlassbestand selbst ermitteln.
Ein notarielles Nachlassverzeichnis ist in der Regel übersichtlicher und vollständiger als ein privatschriftliches Nachlassverzeichnis.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.