Wer trägt die Kosten eines notariellen Nachlassverzeichnisses?
Wer trägt die Kosten eines notariellen Nachlassverzeichnisses, dessen Erstellung der Pflichtteilsberechtigte von dem Erben verlangt hat?
Die Kosten des notariellen Nachlassverzeichnisses sind von dem/den Erben aus dem vorhandenen Nachlass zu bezahlen.
Im Rahmen der Pflichtteilsberechnung sind diese Kosten sodann als so genannte Nachlasspassiva zu berücksichtigen.
Damit treffen sie letztlich auch den Pflichtteilsberechtigten in Höhe seiner Pflichtteilsquote.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.