Wie wird der Wert einer Schenkung ermittelt?
Dem Pflichtteilsberechtigten steht grundsätzlich ein Wertermittlungsanspruch zu, um den Wert einer Schenkung herauszufinden.
Wertermittlungsanspruch
Bei Schenkungen gelten dieselben Regeln wie bei vorhandenen Nachlassgegenständen.
Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Wertermittlungsanspruch gegen die Erben, wenn die ihm zugänglichen Tatsachen es ihm nicht ermöglichen, den Wert der Schenkung einfach zu bestimmen (regelmäßig also bei Immobilien, Autos, Kunstgegenständen,…).
Bestreitet der Erbe den vom Pflichtteilsberechtigten angesetzten Wert und kommt es daraufhin zu einem Gerichtsverfahren, wird zum Zwecke der Wertermittlung ein Sachverständiger gerichtlich bestellt.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.