Was bedeutet das Niederstwertprinzip für den Wert einer Schenkung?
Das Niederstwertprinzip ist bei der Bewertung von Schenkungen an Erben und Dritte anzuwenden.
Es ordnet an, dass nicht verbrauchbare Gegenstände wie etwa Grundstücke zu zwei unterschiedlichen Stichtagen bewertet werden.
Der Wert der Schenkung ist sowohl für den Zeitpunkt der Vornahme der Schenkung als auch zum Tag des Erbfalls zu ermitteln.
Maßgeblich für die Pflichtteilsberechnungen ist sodann der niedrigere der beiden ermittelten Werte.
Wichtig ist hierbei, dass der Wert, den der Gegenstand zum Zeitpunkt der Schenkung hatte, auf den Todestag indexiert wird, d.h. ein Aufschlag für eingetretenen Kaufkraftschwund stattfindet, und erst nach erfolgter Indexierung ermittelt wird, welcher Stichtagswert der niedrigere ist.
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Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.