Wie wird die Pflichtteilsquote bestimmt?
Die Pflichtteilsquote ist der Bruchteil oder Prozentsatz, der dem Pflichtteilsberechtigten am Nachlasswert zusteht.
Pflichtteilsquote ist abhängig von Familienkonstellation
Entscheidend für die Höhe der Pflichtteilsquote ist,
- ob und in welchem Güterstand der Verstorbene verheiratet war und
- welche nahen Verwandten (vor allem Abkömmlinge und Eltern) vorhanden sind.
Anhand einer Reihe von BGB-Erbrechtsvorschriften wird zunächst die gesetzliche Erbquote ermittelt.
Die Pflichtteilsquote beträgt hiervon die Hälfte.
Erbquote -> Pflichtteilsquote
Hat zum beispielsweise ein Kind in einer bestimmten Familienkonstellation eine gesetzliche Erbquote von 1/4 (Prozentsatz: 25 %), so beträgt seine Pflichtteilsquote 1/8 (Prozentsatz: 12,5 %).
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Die Höhe Ihrer Pflichtteilsquote können Sie sehr einfach über unseren kostenlosen Pflichtteilrechner herausfinden.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.