Was bedeuten die Begriffe: Aktivnachlass, Passivnachlass, Nettonachlass und fiktiver Nachlass?
Aktivnachlass, Passivnachlass, Nettonachlass und fiktiver Nachlass – welche Bedeutung haben diese Begriffe bei der Pflichtteilsberechnung?
Aktivnachlass
Der Aktivnachlass ist die Summe aller vorhandenen Vermögenswerte des Verstorbenen (z.B. Immobilien (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung, Ferienhaus, Miteigentumsanteile hieran usw.), Bankguthaben (Sparbuch, Girokonto, sonstige Geldanlage), Wertpapiere/Wertpapierdepot, persönliche Gegenstände (z.B. Schmuck, Kleidung, Sammlungen), Auto, Forderungen,…).
Passivnachlass
Der Passivnachlass umfasst sämtliche Schulden des Verstorbenen sowie die mit dem Todesfall direkt verbundenen Verbindlichkeiten wie z.B. Beerdigungskosten.
Nettonachlass
Der Nettonachlass wird ermittelt, indem vom Aktivnachlass der Passivnachlass abgezogen wird.
Der Nettonachlass bildet die Grundlage für die Berechnung des sogenannten ordentlichen Pflichtteils.
Fiktiver Nachlass
Der fiktive Nachlass wird dadurch gebildet, dass man den Wert aller pflichtteilsergänzungsrelevanten Schenkungen des Verstorbenen zum Nettonachlass hinzuzählt.
Für Erbfälle ab 01.01.2010 gilt dabei grundsätzlich das sog. Abschmelzungsmodell. Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt.
Der fiktive Nachlass ist die Grundlage für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.