Können die Eltern durch notariellen Erbvertrag oder notarielles Ehegattentestament verhindern, dass beim Tod des erstversterbenden Elternteils Pflichtteilsansprüche von Kindern geltend gemacht werden?
Nein, auch durch ein notarielles Ehegattentestament oder notariellen Erbvertrag können Eltern nicht verhindern, dass beim Tod des erstversterbenden Elternteils Pflichtteilsansprüche von Kindern geltend gemacht werden.
Der Pflichtteilsanspruch von Kindern kann hierdurch nicht abgewehrt werden, es sei denn, es liegen Pflichtteilsentziehungsgründe vor.
Die Kinder können somit beim Tod jedes einzelnen Elternteils zumindest ihren Pflichtteil einfordern.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.