Wie wirkt sich ein Erbverzicht auf den Pflichtteil aus?
Ein Erbverzicht beinhaltet in der Regel einen Verzicht auf den Pflichtteil, daher hat ein Erbverzicht auf den Pflichtteil meist gravierende Auswirkungen.
Wenn der Pflichtteilsberechtigte einen notariellen Erbverzicht unterschrieben hat und in dem Erbverzichtsvertrag nicht ausdrücklich festgehalten wurde, dass der Erbverzicht keinen Pflichtteilsverzicht beinhalten soll, dann hat er automatisch auch auf seinen Pflichtteil verzichtet.
Ein Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.
VORSICHT: Erklärt ein Kind einen Erbverzicht, dann erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auch auf seine Abkömmlinge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde!
Ein Erbverzicht hat aber nicht nur Auswirkungen auf den eigenen Pflichtteil, sondern auch auf die Pflichtteilsquoten anderer Familienangehöriger.
Denn wer durch Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist, wird nicht mitgezählt.
Ein Erbverzicht ändert nämlich die gesetzliche Erbfolge!
Damit erhöht sich der Erbteil der anderen Miterben und auch das Pflichtteilsrecht anderer Berechtigter.
Das bedeutet: Pflichtteilsberechtigte können von einem Erbverzicht anderer Familienangehöriger profitieren, weil sich dadurch ihre eigene Pflichtteilsquote erhöhen kann.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.