Was ist ein Pflichtteilsverzicht?
Ein Pflichtteilsverzicht ist ein zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erblasser vertraglich vereinbarter Verzicht auf ein späteres Pflichtteilsrecht.
Inhalt dieses Vertrages ist, dass der Pflichtteilsberechtigte auf sein Pflichtteilsrecht entweder vollständig oder teilweise verzichtet (z.B. gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht).
Ein Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.